Dichtheitsprüfung

mit Rohrfrosch24 nach DIN EN 1610

+49 175 92 922 91

Ihr Spezialist

für Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach DIN EN 1610

Wir führen fachmännische Dichtheits- und Funktionsprüfungen von Abwasserleitungen nach DIN EN 1610 durch. Die DIN EN 1610 wird auch Dichtigkeitsprüfung genannt und ist verpflichtend bei der Neuverlegung von Rohren und für Neubauten. Durch diese Überprüfung soll verhindert werden, dass sich das verschmutzte Wasser ins Grundwasser mischt oder in den Erdboden sickert. Die Überprüfung beinhaltet eine Sichtprüfung und ein Testverfahren mit wahlweise Luft oder Wasser.

Rohrfrosch24 Team

Während des Testverfahrens wird das gesamte Wasservolumen, das während der Prüfung zugefügt wurde, gemessen und dokumentiert.

Beispielhafter Ablauf einer Dichtheitsprüfung:

  • Vorbereitung des Arbeitsbereiches durch die Auslegung von Filzdecken, der Abdeckung des Interieurs, als Schutz vor Staub und Nässe und die Bereitstellung der Arbeitsgeräte und Materialien
  • Durchführung des Testverfahrens an betroffener Verrohrung
  • Analyse der Auswertung und Berichterstellung
  • Abschlussarbeiten und Beratung
  • Die Fakturierung erfolgt in der Zentrale, die Rechnung wird Ihnen digital übermittelt

Kundenerfahrungen

stets bemüht

24 Std. Professionell. Zuverlässig. Regional.

Ihr kompetenter Partner vor Ort

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Grundstücksentwässerung in Ihrer Region. Mit kurzen Wartezeiten und kostenlosen An- & Abfahrten bieten wir Ihnen einen schnellen Service. Unsere professionelle und zuverlässige Arbeitsweise zeichnet uns aus. Dabei legen wir großen Wert darauf, preiswert zu bleiben, ohne dabei an Qualität zu sparen. Unser 24-Stunden-Service steht Ihnen sowohl in Notfällen als auch an Feiertagen zur Verfügung.

Rohrfrosch24 Team - regional in Ihrer Nähe

Welche Verfahren werden zur Dichtheitsprüfung der Rohrleitung genutzt?

optisch. DR1. DR2

Eine einheitliche Regelung für die Prüfung und ihre Prüfintervalle gibt es leider nicht. Um sicherzugehen, sollten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nachfragen. Eindeutig geregelt ist dafür das Prüfverfahren gemäß DIN 1986-30, ebenso wie fachlichen Voraussetzungen des Prüfers. Grob lässt sich zwischen drei Prüfverfahren unterscheiden:

  1. Die optische Inspektion, auch TV-Inspektion genannt, nutzt eine Spezialkamera zur grundlegenden Überprüfung Ihres Leitungssystems.
  2. Die vereinfachte Dichtheitsprüfung, DR2 genannt, nutzt eine vollständige Befüllung der Leitung mit Wasser. Kommt es hier zu einem Absinken des Wasserspiegels außerhalb einer zulässigen Toleranz, gilt das Rohr als undicht.
  3. Die Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft, DR1 genannt, nutzt zwei verschiedene Füllmedien. Neben dem geforderten Wasserstand kann über den erhaltenen Luftdruck ein Rückschluss auf die Dichtigkeit der Rohrleitung gezogen werden.

Wir von Rohrfrosch24 ermitteln gerne persönlich, welches der Prüfverfahren in Ihrem Fall am sinnvollsten ist. Hierbei fungieren unsere Mitarbeiter als sachkundiges Fachpersonal, das gemäß aller Vorgaben der DIN-Norm 1986-30 tätig wird und eine entsprechende technische Ausstattung mitbringt.

Was unterscheidet Vorschriften der einzelnen Bundesländer?

Fristen & Besonderheiten

Die Unterschiede in Deutschland sind teilweise gravierend. Besonders wichtig: Nur weil eine bestimmte Regelung in Ihrem Bundesland gängig ist, kann Ihre Kommune hiervon abweichen. Fragen Sie deshalb unbedingt bei Stadt oder Gemeinde nach, welche Fristen für die Prüfintervalle gelten und ob sonstige Besonderheiten zu beachten sind.

Welche Regelungen gelten konkret?

§ 60 WHG & DIN 1986-30

Rohrfrosch24 Team

Als Hauseigentümer sind Sie für den Zustand Ihrer Rohrleitungen verantwortlich. Grundlegend haben Sie zwei Rahmenbedingen zu beachten. Eine ergibt sich aus dem § 60 WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Dieses schreibt vor, dass Ihre Anlagen für Abwasser nach den allgemein anerkannten Regeln technisch zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind. Aus dem nachfolgenden § 61 WHG ergibt sich Ihre Verpflichtung als Betreiber, die Funktionsfähigkeit und die Unterhaltung zu überwachen. Diese Formulierungen sind schwammig, da sie keine genauen Fristen und Maßnahmen definieren.

Anders sieht es für die DIN 1986-30 aus. Leider kursieren über die Auslegung der Norm falsche Aussagen durch das Internet. So steht in der Norm längst kein konkretes Datum mehr, bis wann eine Erstprüfung zu erfolgen hat. Stattdessen gilt eine „Zeitspannenregelung“. Nach dieser hat die Prüfung häuslicher Abwasserleitungen alle 20 Jahre stattzufinden. Bei Neuanlagen, für die nachweislich bei der Installation eine Dichtigkeitsprüfung stattgefunden hat, verlängert sich die empfohlene Frist auf 30 Jahre. Es muss also nicht automatisch nach zwei Jahrzehnten eine Prüfung stattfinden.

Auch über den Umfang der Prüfung kommt es häufig zu Diskussionen. Bei erdverlegten Leitungen ist nach DIN EN 1610 eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Eine zusätzliche Dichtheitsprüfung für Entwässerungsleitungen in Gebäuden wird zusätzlich nahegelegt. Allerdings ist sie für Leitungen in Gebäuden, die als Fall-, Anschluss- und Sammelleitungen verlegt wurden, nicht zwingend vorgeschrieben. Bitte sprechen Sie mit unseren Experten von Rohrfrosch24 frühzeitig, damit wir eine Prüfung nach Ihren individuellen Bedürfnissen durchführen können.

Welche Regelungen gelten konkret?

§ 60 WHG & DIN 1986-30

Als Hauseigentümer sind Sie für den Zustand Ihrer Rohrleitungen verantwortlich. Grundlegend haben Sie zwei Rahmenbedingen zu beachten. Eine ergibt sich aus dem § 60 WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Dieses schreibt vor, dass Ihre Anlagen für Abwasser nach den allgemein anerkannten Regeln technisch zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind. Aus dem nachfolgenden § 61 WHG ergibt sich Ihre Verpflichtung als Betreiber, die Funktionsfähigkeit und die Unterhaltung zu überwachen. Diese Formulierungen sind schwammig, da sie keine genauen Fristen und Maßnahmen definieren.

Rohrfrosch24 Team

Anders sieht es für die DIN 1986-30 aus. Leider kursieren über die Auslegung der Norm falsche Aussagen durch das Internet. So steht in der Norm längst kein konkretes Datum mehr, bis wann eine Erstprüfung zu erfolgen hat. Stattdessen gilt eine „Zeitspannenregelung“. Nach dieser hat die Prüfung häuslicher Abwasserleitungen alle 20 Jahre stattzufinden. Bei Neuanlagen, für die nachweislich bei der Installation eine Dichtigkeitsprüfung stattgefunden hat, verlängert sich die empfohlene Frist auf 30 Jahre. Es muss also nicht automatisch nach zwei Jahrzehnten eine Prüfung stattfinden.

Auch über den Umfang der Prüfung kommt es häufig zu Diskussionen. Bei erdverlegten Leitungen ist nach DIN EN 1610 eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Eine zusätzliche Dichtheitsprüfung für Entwässerungsleitungen in Gebäuden wird zusätzlich nahegelegt. Allerdings ist sie für Leitungen in Gebäuden, die als Fall-, Anschluss- und Sammelleitungen verlegt wurden, nicht zwingend vorgeschrieben. Bitte sprechen Sie mit unseren Experten von Rohrfrosch24 frühzeitig, damit wir eine Prüfung nach Ihren individuellen Bedürfnissen durchführen können.

Weshalb ist Rohrfrosch24 ein sachkundiger Partner?

Sachkundenachweis

Jeder seriöse Fachbetrieb wird Ihnen vor der Dichtigkeitsprüfung einer Rohrleitung einen Nachweis über die eigene Sachkunde vorlegen. Dies gilt genauso für den Einsatz geeigneter Geräte. Wir warnen dringend von unseriösen Anbietern, die „von Haustür zu Haustür“ ziehen, auf undichte Leitungen hinweisen und ihren Service anbieten.

Rohrfrosch24 Team

Auch bei den einzelnen Prüfverfahren zeigt sich bereits, wie verlässlich und sachkundig Ihr ausgewählter Experte vorgeht. So ist es für das Team von Rohrfrosch24 selbstverständlich, eine Auflistung aller Schäden und Mängel nach der optischen Inspektion zu erstellen. Diese Ergebnisse sind zwingend in einem Protokoll nach der TV-Prüfung festzuhalten. Dem Protokoll muss eindeutig zu entnehmen sein, in welchen Rohrabschnitten welche Mängel erkannt wurden.

Zu unserer Sachkunde kommt die faire Beratung, sofern Mängel bei Ihnen aufgedeckt wurden. Wir zeigen Ihnen mögliche Risiken auf, die mit einer Duldung dieses Zustandes einhergehen. Genauso unterbreiten wir Ihnen ein faires Angebot für die Sanierung der betroffenen Rohrleitungen.

Woraus ergibt sich die benötigte Sachkunde?

BTGA-Regeln & Dokumentation

Festgelegt sind die Vorschriften für die Druck- und Dichtheitsprüfungen in den BTGA-Regeln 5.005 bis 5.007. Diesen lässt sich entnehmen, dass die genannten Prüfungen ausschließlich von Fachpersonen durchzuführen sind. Eine nachvollziehbare, schriftliche Dokumentation leistet den Nachweis, dass eine ordentliche Prüfung im Sinne der BTGA-Regeln stattgefunden hat.

Wir von Rohrfrosch24 raten unerfahrenen Kunden, die Vorschriften und Regeln ernstzunehmen. Sollten Sie auf einen unseriösen Betrieb ohne entsprechende Qualifikation vertrauen, gehen Sie eine Reihe von Risiken ein:

  • Die Dichtheitsprüfung wird nicht sachgemäß durchgeführt.
  • Übersehene Schäden drohen, in Zukunft zum größeren Problem zu werden.
  • Sie riskieren bei einem Schaden, keine Leistung Ihrer Versicherung zu erhalten.
  • Sie erhalten einen Nachweis, der faktisch keinen Wert besitzt.
  • Im Extremfall zahlen Sie für die Prüfung sogar überhöhte Kosten.

Vertrauen Sie deshalb direkt auf die Erfahrung von Rohrfrosch24 und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung. Gerne weisen wir Ihnen noch vor der Beauftragung nach, dass es sich bei unseren Mitarbeitern um fachkundiges Personal handelt. Diese Expertise werden Sie schnell beim Einsatz vor Ort erkennen.

Ein Rohr ist undicht – und jetzt?

Dichtheitsprüfung

Haben wir eine Undichtigkeit festgestellt, heißt es erstmal: Keine Panik! Eine zeitnahe Sanierung lässt sich nicht verhindern, da Sie als Eigentümer sonst größere Schäden und eine Verlust des Versicherungsschutzes riskieren. Allerdings muss die Sanierung nicht zwingend teuer werden.

Rohrfrosch24 Team

Unser Team nimmt eine verlässliche und sachliche Analyse vor, wie stark Ihre Rohrleitung beschädigt ist. Wir kommunizieren klar, welche Maßnahmen zur Sanierung sinnvoll sind und unterbreiten Ihnen ein faires Angebot. Mit Rohrfrosch24 als Fachbetrieb genießen Sie die Sicherheit, dass die anfallenden Arbeiten sachgerecht ausgeführt werden und Sie wieder von einem absolut dichten Rohrsystem profitieren.

Jetzt Rohrfrosch24 für die

Dichtigkeitsprüfung beauftragen

Mit der DIN EN 1610 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ verfügen wir in Deutschland über eine sinnvolle Norm, die Ihrem eigenen Haushalt und Ihren Mietern eine verlässliche Funktionalität der Leitungen zusichert. Das vorgeschriebene Prüfintervall ist in unseren Augen sinnvoll und bringt Sie als Eigentümer einer Immobilie nicht zu häufig in die Pflicht, eine Dichtigkeitsprüfung durchführen zu lassen.

Sie haben noch Fragen zum Thema Dichtigkeitsprüfung der Rohrleitung? Kommen Sie unverbindlich auf Rohrfrosch24 zu und schildern Sie uns Ihre Situation. Gerne nehmen wir die Prüfung nach den genannten Vorgaben zu fairen Konditionen vor.

Es ist bereits zu spät und ein Schaden an Ihren Rohrleitungen ist bereits eingetreten? Mit unserem breiten Leistungsspektrum von der Kanal- und Rohrreinigung bis zur grundlegenden Sanierung helfen wir Ihnen fachkundig weiter!

Ihr kompetenter Partner

24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche

Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen erstklassigen Service bietet und stets schnell vor Ort ist. Unsere An- und Abfahrt erfolgt kostenlos. Egal ob tagsüber oder an Feiertagen, unser 24-Stunden-Service steht Ihnen zur Verfügung. Mit regionalen Standorten sind wir immer in Ihrer Nähe. Vertrauen Sie uns und lassen Sie uns Ihnen den erstklassigen Service bieten, den Sie verdienen.

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